Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


patentrecht:schadensersatzanspruch

finanzcheck24.de

Schadensersatzanspruch

§ 139 (2) PatG → Schadensersatz bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Patentverletzung
Beschreibt, dass der Verletzte bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung Schadensersatz beanspruchen kann, einschließlich entgangenem Gewinn oder fiktivem Lizensbetrag.

patentrecht/schadensersatzanspruch.txt · Zuletzt geändert: 2025/03/08 05:33 von mfreund