Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


patentrecht:restschadensersatzanspruch

finanzcheck24.de

Restschadensersatzanspruch

§ 141 Satz 2 PatG → Restschadensersatzanspruch bei ungerechtfertigter Bereicherung
Beschreibt die Anwendung des § 852 BGB, wenn der Verpflichtete durch die Verletzung auf Kosten des Berechtigten etwas erlangt hat.

patentrecht/restschadensersatzanspruch.txt · Zuletzt geändert: 2025/03/08 06:18 von mfreund