Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


patentrecht:fachmann

finanzcheck24.de

Fachmann

Allgemeines Fachwissen
Definition des Fachmanns
Routinetätigkeiten des Fachmanns
Gattungsfremder Stand der Technik

Eine Erfindung gilt nach § 4 S. 1 PatG als auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhend, wenn sie sich für den Fachmann nicht in naheliegender Weise aus dem Stand der Technik ergibt.

Die Definition des Fachmanns dient dazu, eine fiktive Person festzulegen, aus deren Sicht das Patent und der Stand der Technik zu würdigen sind. Sie kann deshalb nicht auf Erwägungen zur Auslegung des Patents oder zur erfinderischen Tätigkeit gestützt werden.1)

Berührt eine Erfindung zwei unterschiedliche technische Fachgebiete, so genügt es nicht, das fachmännische Handeln des zuständigen Durchschnittsfachmanns allein aus der Sicht eines Fachgebietes zu prüfen; vielmehr ist das fachmännische Handeln im Hinblick auf die aus beiden Fachgebieten gestellten Anforderungen zu beurteilen.2)

Die Zuziehung von Experten oder sonst besser qualifizierten Fachleuten oder die Einholung von entsprechenden Erkundigungen kann vom zuständigen Fachmann erwartet werden, wenn das zu lösende Problem sich in einem sachlich naheliegenden Fachgebiet in ähnlicher Weise stellt bzw. wenn er aufgrund seiner eigenen Sachkunde erkennen kann, dass er eine Lösung auf einem anderen Gebiet finden kann.3)

Beides liegt um so näher, je näher die beiden Fachgebiete beieinander liegen und um so weniger nahe, je entfernter das Gebiet, dessen Erkenntnisse verwertet werden sollen, von dem Gebiet liegt, auf das diese Erkenntnisse übertragen werden sollen4). Dabei sind benachbarte Gebiete solche, die sich mit dem Bereich, auf dem die Erfindung liegt, technologisch berühren5).6)

Setzt die Frage, ob gegebenenfalls der Rat eines höher qualifizierten Fachmanns hilfreich sein könnte, voraus, dass der Fachmann bereits eine ihm durch den Stand der Technik nicht nahegelegte Lösung zumindest in Grundprinzipien erdacht hat, kann die erfinderische Tätigkeit nicht mit der Begründung verneint werden, die Lösung wäre dem Spezialisten nahegelegt gewesen.7)

Die Verwendung des bestimmten Artikels in der Wendung der Fachmann in Artikel 56 EPÜ (ebenso in l'homme du métier und the person skilled in the art) dient nicht dazu, die einschlägigen Fachgebiete einzuschränken, sondern bringt lediglich zum Ausdruck, dass eine Erfindung bereits dann keine erfinderische Tätigkeit aufweist, wenn sie für eine Person mit Kenntnissen im jeweils einschlägigen Fachgebiet naheliegend ist, im Unterschied zu einer Person ohne einschlägige Fachkenntnisse.8)

Eine in einem bestimmten Fachgebiet tätige Person kann auch Stand der Technik aus einem Gebiet berücksichtigen, das in einem engen Sinne nicht ihr eigenes Fachgebiet ist, da vernünftigerweise davon auszugehen ist, dass Fachleute eines Gebiets sich typischerweise über Entwicklungen in benachbarten Gebieten auf dem Laufenden halten und in diesem Sinne auch Stand der Technik aus angrenzenden Fachgebieten zur Kenntnis nehmen.9)

Das Fachteam richtet sich nach dem technischen Gebiet der Erfindung, wobei es maßgeblich ist, welche Fachleute mit den entsprechenden Entwicklungsarbeiten betraut werden.10))

Als Fachmann für ein Fliehkraftpendel in einem Antriebsstrang eines Kraftfahrzeugs wird ein Fachhochschul-Diplomingenieur oder -Bachelor der Fachrichtung Maschinenbau angesehen, der über eine mehrjährige Erfahrung in der Entwicklung und Konstruktion von Schwingungsdämpfern und Schwingungstilgern, insbesondere Fliehkraftpendeln, in Antriebssträngen von Kraftfahrzeugen verfügt.11)

siehe auch

1)
BGH, Urteil vom 9. Januar 2018 - X ZR 14/16 - Wärmeenergieverwaltung
2)
BPatG, Beschl. v. 21.01.2003, 23 W (pat) 8/01, Mitt. 2003, 398, BlfPMZ 2003, 301 – Gedruckte Schaltung.
3)
BGH, Urteil vom 29. September 2009 - X ZR 169/07 - Diodenbeleuchtung, Bestätigung von Sen.Urt. v. 26.10.1982 - X ZR 12/81, GRUR 1983, 64, 66 f. - Liegemöbel und v. 11.3.1986 - X ZR 17/83, GRUR 1986, 798 - Abfördereinrichtung für Schüttgut
4)
vgl. Moufang, aaO, § 1 Rdn. 361
5)
Moufang, aaO, § 4 Rdn. 52 ff.
6) , 7)
BGH, Urteil vom 29. September 2009 - X ZR 169/07 - Diodenbeleuchtung
8) , 9)
EPA, Beschwerdekammer 3.5.06, Entscheidung vom 10. Dezember 2024 – T 1632/22
10)
BPatG, Urteil vom 30. September 2025 – Az. 3 Ni 24/23 (EP
11)
BPatG, Beschluss vom 22. Januar 2026 – Az. 12 W (pat) 23/23
patentrecht/fachmann.txt · Zuletzt geändert: von mfreund