MarkenRL - Erste Richtlinie 89/104/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken wurde inhaltlich geändert durch die Richtlinie 2008/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken.
Art. 1 MarkenRL → Anwendungsbereich
Art. 2 MarkenRL → Markenformen
Art. 3 MarkenRL → Eintragungshindernisse
Art. 4 MarkenRL → Ältere Rechte
Art. 5 MarkenRL → Rechte aus der Marke
Art. 6 MarkenRL → Beschränkung der Wirkungen der Marke
Art. 7 MarkenRL → Erschöpfung des Rechts aus der Marke
Art. 8 MarkenRL → Lizenz
Art. 9 MarkenRL → Verwirkung durch Duldung
Art. 10 MarkenRL → Benutzung der Marke
Art. 11 MarkenRL → Sanktionen in Gerichts- oder Verwaltungsverfahren für die Nichtbenutzung einer Marke
Art. 12 MarkenRL → Verfallsgründe
Art. 13 MarkenRL → Zurückweisung, Verfall oder Ungültigkeit nur für einen Teil der Waren oder Dienstleistungen
Art. 14 MarkenRL → Nachträgliche Feststellung der Ungültigkeit oder des Verfalls einer Marke
Art. 15 MarkenRL → Besondere Bestimmungen für Kollektiv-, Garantie- und Gewährleistungsmarken
Art. 16 MarkenRL → Mitteilungspflicht
Art. 17 MarkenRL → Aufhebung
→ Waren- und Dienstleistungsverzeichnis
→ Entscheidung über die Eintragung
→ Verspätetes Vorbringen
→ Verhältnis zum Nationalen Recht
→ Markenrecht (Nationales Recht)
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