Diese Übersichtsseite verweist auf die Unterseiten zu den einzelnen Absätzen des § 63 MarkenG.
§ 63 (1) MarkenG → Kostenauferlegung im Verfahren vor dem Patentamt
Billigkeitsentscheidung über die Auferlegung von Kosten; strenger Maßstab und Erfordernis besonderer Umstände.
§ 63 (2) MarkenG → Rückzahlung von Gebühren im Verfahren vor dem Patentamt
Rückzahlung von Gebühren nach dem Patentkostengesetz bei Billigkeit.
§ 63 (3) MarkenG → Kostenfestsetzung im Verfahren vor dem Patentamt
Kostenfestsetzung durch das Patentamt, entsprechende Anwendung der ZPO-Vorschriften und Beschwerde statt Erinnerung.
§§ 56 - 65 MarkenG → Allgemeine Vorschriften für das Verfahren vor dem Patentamt
§§ 32 - 96 MarkenG (Teil 3) → Verfahren in Markenangelegenheiten
MarkenG → Markengesetz
Markenrecht
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