Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


markenrecht:kosten_der_verfahren

finanzcheck24.de

Kosten der Verfahren

Diese Übersichtsseite verweist auf die Unterseiten zu den einzelnen Absätzen des § 63 MarkenG.

§ 63 (1) MarkenG → Kostenauferlegung im Verfahren vor dem Patentamt
Billigkeitsentscheidung über die Auferlegung von Kosten; strenger Maßstab und Erfordernis besonderer Umstände.

§ 63 (2) MarkenG → Rückzahlung von Gebühren im Verfahren vor dem Patentamt
Rückzahlung von Gebühren nach dem Patentkostengesetz bei Billigkeit.

§ 63 (3) MarkenG → Kostenfestsetzung im Verfahren vor dem Patentamt
Kostenfestsetzung durch das Patentamt, entsprechende Anwendung der ZPO-Vorschriften und Beschwerde statt Erinnerung.

siehe auch

markenrecht/kosten_der_verfahren.txt · Zuletzt geändert: von mfreund