§ 84 (1) des MarkenG stellt klar, dass die Rechtsbeschwerde den am Beschwerdeverfahren Beteiligten zusteht.
Die Rechtsbeschwerde steht den am Beschwerdeverfahren Beteiligten zu.
MarkenG, Teil 3, Abschnitt 6 → Verfahren vor dem Bundespatentgericht
Regelt die Verfahren vor dem Bundespatentgericht, einschließlich der Beschwerdeverfahren, der Zuständigkeiten und der Möglichkeiten zur Rechtsbeschwerde beim Bundesgerichtshof.
Partnerprojekte: waidlerwiki.de - chiemgau-wiki.de