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ep:anerkennungsprotokoll

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Anerkennungsprotokoll

PROTOKOLL ÜBER DIE GERICHTLICHE ZUSTÄNDIGKEIT UND DIE ANERKENNUNG VON ENTSCHEIDUNGEN ÜBER DEN ANSPRUCH AUF ERTEILUNG EINES EUROPÄISCHEN PATENTS

Nach dem Anerkennungsprotokoll haben die schwedischen Gerichte die ausschließliche Zuständigkeit für Klagen gegen den Anmelder auf Feststellung der Berechtigung zur Erteilung eines europäischen Patents und wenden das einschlägige nationale Recht im Rahmen ihres eigenen Rechtssystems an.1)

siehe auch

Europäisches Patentübereinkommen
Das Europäische Patentübereinkommen (EPÜ) ist ein völkerrechtlicher Vertrag mit Unionsbezug der das europäische Patentsystem schafft und die Erteilung europäischer Patente durch das Europäische Patentamt regelt.

1)
EPA, Juristische Beschwerdekammer, Beschluss vom 27. März 2024 – J 0001/23
ep/anerkennungsprotokoll.txt · Zuletzt geändert: von mfreund