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ep:aeltere_rechte_und_rechte_mit_gleichem_anmelde-_oder_prioritaetstag

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Ältere Rechte und Rechte mit gleichem Anmelde- oder Prioritätstag

Artikel 139 (1) EPÜ 2000

In jedem benannten Vertragsstaat haben eine europäische Patentanmeldung und ein europäisches Patent gegenüber einer nationalen Patentanmeldung und einem nationalen Patent die gleiche Wirkung als älteres Recht wie eine nationale Patentanmeldung und ein nationales Patent.

Artikel 139 (2) EPÜ 2000

Eine nationale Patentanmeldung und ein nationales Patent in einem Vertragsstaat haben gegenüber einem europäischen Patent, soweit dieser Vertragsstaat benannt ist, die gleiche Wirkung als älteres Recht wie gegenüber einem nationalen Patent.

Artikel 139 (3) EPÜ 2000

Jeder Vertragsstaat kann vorschreiben, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Erfindung, die sowohl in einer europäischen Patentanmeldung oder einem europäischen Patent als auch in einer nationalen Patentanmeldung oder einem nationalen Patent mit gleichem Anmeldetag oder, wenn eine Priorität in Anspruch genommen worden ist, mit gleichem Prioritätstag offenbart ist, gleichzeitig durch europäische und nationale Anmeldungen oder Patente geschützt werden kann.

Artikel 138-139 EPÜ → Nichtigkeit und ältere Rechte

siehe auch

Ältere Rechte und Rechte mit gleichem Anmelde- oder Prioritätstag

Artikel 139 des Europäischen Patentübereinkommens (EPÜ) regelt die Wirkung älterer Rechte und Rechte mit gleichem Anmelde- oder Prioritätstag.

Artikel 139 (1) EPÜ → Wirkung europäischer Patentanmeldungen und Patente als ältere Rechte
Beschreibt die Wirkung europäischer Patentanmeldungen und Patente als ältere Rechte gegenüber nationalen Patentanmeldungen und Patenten.

Artikel 139 (2) EPÜ → Wirkung nationaler Patentanmeldungen und Patente als ältere Rechte
Regelt die Wirkung nationaler Patentanmeldungen und Patente als ältere Rechte gegenüber europäischen Patenten.

Artikel 139 (3) EPÜ → Gleichzeitiger Schutz durch europäische und nationale Anmeldungen oder Patente
Erklärt, dass die Vertragsstaaten vorschreiben können, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Erfindung gleichzeitig durch europäische und nationale Anmeldungen oder Patente geschützt werden kann.

siehe auch

EPÜ → Übereinkommen über die Erteilung europäischer Patente
Internationales Abkommen, das das europäische Patentsystem regelt und die Erteilung europäischer Patente durch das Europäische Patentamt ermöglicht.

ep/aeltere_rechte_und_rechte_mit_gleichem_anmelde-_oder_prioritaetstag.txt · Zuletzt geändert: 2024/09/27 15:28 von mfreund