Bezugszeichen

§ 9 (9) PatV

Enthält die Anmeldung Zeichnungen, so sollen die in den Patentansprüchen angegebenen Merkmale mit ihren Bezugszeichen versehen sein, wenn dies das Verständnis des Patentanspruchs erleichtert.

§ 14 S. 1 PatG → Patentansprüche

§ 9 (1) PatV → Ein- und zweiteilige Patentansprüche
§ 9 (2) PatV → Zweiteilige Anspruchsfassung
§ 9 (3) PatV → Merkmalsgliederung
§ 9 (4) PatV → Hauptanspruch
§ 9 (5) PatV → Nebenansprüche
§ 9 (6) PatV → Unteransprüche
§ 9 (7) PatV → Nummerierung der Patentansprüche
§ 9 (8) PatV → Bezugnahmen auf die Patentbeschreibung
§ 9 (10) PatV → Einreichung der Patentansprüche in elektronischer Form

Bezugszeichen im Patentanspruch schränken den Schutz nicht auf ein Ausführungsbeispiel ein.1)

Sofern für allgemeine Begriffe und ihre konkrete Ausführungsform dasselbe Bezugszeichen verwendet wird – vorliegend gleiches Bezugszeichen sowohl für „Steuereinrichtung“ als auch für „Verdecksteuergerät“ –, so ist dies auch im Hinblick auf § 8 Abs. 9 PatAnmV nicht wegen fehlender Sachdienlichkeit zu beanstanden.2)

Anders als bei Bezugszeichen, die lediglich das Verständnis eines Patentanspruchs im Blick auf eine – das gleiche Bezugszeichen enthaltende – Zeichnung erleichtern soll, kommt einer Klammereinfügung in Form eines Begriffs eine den Patentgegenstand bestimmende Bedeutung zu.3)

siehe auch

§§ 3 bis 14 PatV → Patentanmeldungen (PatG); Patentverfahren
PatV → Patentverordnung
PatG → Patentgesetz

1)
BGH, Urt. v. 15. November 2005 - X ZR 17/02 - Koksofentür; m.V.a. EPA - techn. Beschwerdekammer - T 237/84 ABl. EPA 1987, 309; Ullmann in Benkard, PatG, 9. Aufl. 1993, Rdn. 14 zu § 14 PatG; Busse, PatG, 6. Aufl. 2003, Rdn. 53 zu § 14; Schulte, aaO Rdn. 142 zu § 34; so schon zum früheren Recht BGH, Urt. v. 30.10.1962 - I ZR 46/61, GRUR 1963, 563, 564 - Aufhängevorrichtung
2)
Beschl. v. 16.06.2004 – 20 W (pat) 28/04
3)
BPatG, Beschl. v. 22.08.2005 – 19 W (pat) 337/03