Organe im Verfahren

Artikel 15 EPÜ 2000

Im Europäischen Patentamt werden für die Durchführung der in diesem Übereinkommen vorgesehenen Verfahren gebildet:

a) eine Eingangsstelle;

b) Recherchenabteilungen;

c) Prüfungsabteilungen;

d) Einspruchsabteilungen;

e) eine Rechtsabteilung;

f) Beschwerdekammern;

g) eine Große Beschwerdekammer.

siehe auch

Artikel 10-25 EPÜ → Das Europäische Patentamt
Teil 1 EPÜ → Allgemeine Vorschriften und Institutionelle Vorschriften
EPÜ → Übereinkommen über die Erteilung europäischer Patente