Über ipwiki.de ipwiki-Inhalt Patentrecht Letzte Änderungen Seite bearbeiten Ältere Versionen Anmelden Admin Partner Impressum

Patentamt

Mitglieder des Patentamts, Aufbau des Patentamts, Verfahren vor dem Patentamt, Einrichtung und Geschäftsgang, Form des Verfahrens in Patentangelegenheiten, Gutachten des Patentamts, Auskünfte zum Stand der Technik, Patentregister, Akteneinsicht, Veröffentlichungen des Patentamts



Das Patentamt führ die Bezeichnung Deutsches Patent- und Markenamt.

Im Patentamt sind Prüfungsstellen und Patentabteilungen eingerichtet. Das Patentamt besteht aus einem Präsidenten und weiteren Mitgliedern. Die Obliegenheiten der Prüfungsstelle (Prüfung von in Patentanmeldungen offengelegten Erfindungen auf Patentfähigkeit und die Erteilung von Patenten bzw. Zurückweisung der Anmeldung) nimmt ein technisches Mitglied der Patentabteilung (Prüfer) wahr. Einrichtung und Geschäftsgang des Patentamts sowie die Form des Verfahrens in Patentangelegenheiten sind in der Patentverordnung geregelt.

Das Patentamt erstellt Gutachten, gibt Auskünfte zum Stand der Technik und führt das Patentregister. Die Möglichkeit einer Akteneinsicht ist je nach Verfahrensart von bestimmten Voraussetzungen abhängig.

Das Patentamt führt das Patentanmeldeverfahren und das Prüfungsverfahren durch. Auch ist das Patentamt zuständig für das Einspruchsverfahren als Rechtsmittel gegen die Patenterteilung. Besondere Bestimmungen gelten für die Anmeldung von Geheimerfindungen.

Das Patentamt veröffentlicht die Offenlegungsschrift (Patentanmeldung) und die Patentschrift und weist im Patentblatt auf die Erteilung von Patenten hin.

Die für das Patentamt maßgeblichen Normen finden sich im zweiten Abschnitt des Patentgesetzes:

Weblinks

 
patentrecht/patentamt.txt · Zuletzt geändert: 2009/03/23 16:57 (Externe Bearbeitung)