Patente werden für Erfindungen auf allen Gebieten der Technik erteilt, sofern sie neu sind, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sind.
§ 1 (2) PatG → Biotechnologische Erfindungen
§ 1 (3-4), 2a (2) PatG → Patentierungsausschluß
§ 3 PatG → Neuheit
§ 4 PatG → Erfinderische Tätigkeit
§ 5 PatG → Gewerbliche Anwendbarkeit