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Wird aufgrund einer international registrierten Marke eine Klage auf Löschung einer eingetragenen Marke nach § 51 [→ Nichtigkeit wegen des Bestehens älterer Rechte] erhoben, so ist § 55 Abs. 3 [→ Benutzungsnachweis im Löschungsverfahren vor den ordentlichen Gerichten] mit der Maßgabe anzuwenden, daß an die Stelle des Tages der Eintragung der in § 115 Abs. 2 [→ Nachträgliche Schutzentziehung] bezeichnete Tag tritt.
§§ 107 - 118 MarkenG → Schutz von Marken nach dem Madrider Markenabkommen
§§ 107 - 125i MarkenG (Teil 5) → Schutz von Marken nach dem Madrider Markenabkommen und nach dem Protokoll zum Madrider Markenabkommen, Gemeinschaftsmarken
MarkenG → Markengesetz
Markenrecht
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