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markenrecht:antrag_oder_klage_auf_erklaerung_der_nichtigkeit_aufgrund_einer_international_registrierten_marke

Antrag oder Klage auf Erklärung der Nichtigkeit aufgrund einer international registrierten Marke

§ 116 (2) MarkenG a.F.

Wird aufgrund einer international registrierten Marke eine Klage auf Löschung einer eingetragenen Marke nach § 51 [→ Nichtigkeit wegen des Bestehens älterer Rechte] erhoben, so ist § 55 Abs. 3 [→ Benutzungsnachweis im Löschungsverfahren vor den ordentlichen Gerichten] mit der Maßgabe anzuwenden, daß an die Stelle des Tages der Eintragung der in § 115 Abs. 2 [→ Nachträgliche Schutzentziehung] bezeichnete Tag tritt.

siehe auch

§§ 107 - 118 MarkenG → Schutz von Marken nach dem Madrider Markenabkommen

§§ 107 - 125i MarkenG (Teil 5) → Schutz von Marken nach dem Madrider Markenabkommen und nach dem Protokoll zum Madrider Markenabkommen, Gemeinschaftsmarken

MarkenG → Markengesetz
Markenrecht
Das zentrale Gesetz für den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen; das Markenrecht ordnet dieses Rechtsgebiet in den gewerblichen Rechtsschutz ein.

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