Gesetzlich erlaubte Nutzungen für Unterricht, Wissenschaft und Institutionen

§ 60a UrhG → Unterricht und Lehre
§ 60b UrhG → Unterrichts- und Lehrmedien
§ 60c UrhG → Wissenschaftliche Forschung
§ 60d UrhG → Text und Data Mining für Zwecke der wissenschaftlichen Forschung
§ 60e UrhG → Bibliotheken
§ 60f UrhG → Archive, Museen und Bildungseinrichtungen
§ 60g UrhG → Gesetzlich erlaubte Nutzung und vertragliche Nutzungsbefugnis
§ 60h UrhG → Angemessene Vergütung der gesetzlich erlaubten Nutzungen

siehe auch

Abschnitt 6 UrhG → Schranken des Urheberrechts durch gesetzlich erlaubte Nutzungen