Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


urheberrecht:archive_museen_und_bildungseinrichtungen

Archive, Museen und Bildungseinrichtungen

§ 60f des UrhG regelt die urheberrechtlichen Bestimmungen für Archive, Museen und Bildungseinrichtungen.

§ 60f Abs. 1 UrhG → Anwendung von § 60e UrhG auf nicht-kommerzielle Einrichtungen
Regelt die Anwendung von § 60e auf nicht-kommerzielle Einrichtungen.

§ 60f Abs. 2 UrhG → Vervielfältigungsrecht für Archive im öffentlichen Interesse
Erlaubt Vervielfältigung durch Archive im öffentlichen Interesse.

§ 60f Abs. 3 UrhG → Anwendung von § 60e Abs. 1 UrhG auf kommerzielle Einrichtungen
Regelt die Anwendung von § 60e Abs. 1 auf kommerzielle Einrichtungen.

siehe auch

UrhG, Abschnitt 6, Unterabschnitt 4 → Gesetzlich erlaubte Nutzungen für Unterricht, Wissenschaft und Institutionen
Behandelt die gesetzlich erlaubten Nutzungen von Werken für Unterricht, wissenschaftliche Forschung und bestimmte Institutionen.

urheberrecht/archive_museen_und_bildungseinrichtungen.txt · Zuletzt geändert: von migration