Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


urheberrecht:unterrichts-_und_lehrmedien
KIerzeugt oder bearbeitet

Unterrichts- und Lehrmedien

§ 60b des UrhG regelt die Nutzung von Werken in Unterrichts- und Lehrmedien.

§ 60b Abs. 1 UrhG → Vervielfältigung und Verbreitung von Werken für Unterrichts- und Lehrmedien
Erlaubt Vervielfältigung und Verbreitung von bis zu 10 Prozent eines Werkes.

§ 60b Abs. 2 UrhG → Anwendung von § 60a Abs. 2 und 3 Satz 1
Bestimmt die entsprechende Anwendung von § 60a Abs. 2 und 3 Satz 1.

§ 60b Abs. 3 UrhG → Definition von Unterrichts- und Lehrmedien
Definiert Unterrichts- und Lehrmedien und deren Zweck.

siehe auch

UrhG, Abschnitt 6, Unterabschnitt 4 → Gesetzlich erlaubte Nutzungen für Unterricht, Wissenschaft und Institutionen
Behandelt die gesetzlich erlaubten Nutzungen von Werken für Unterricht, wissenschaftliche Forschung und bestimmte Institutionen.

urheberrecht/unterrichts-_und_lehrmedien.txt · Zuletzt geändert: von migration

Seiten-Werkzeuge