Recht

Der Inhalt eines Rechtsgeschäfts (bzw. Vertrags) besteht in der Verfügung über ein Recht.

Rechtsverhältnis
Rechtsgeschäft
Rechtsverletzung
Privatrecht
Schuldrecht

§§ 823 bis 853 BGB → Deliktsrecht

siehe auch

Gewerblicher Rechtsschutz