Der Inhalt eines Rechtsgeschäfts (bzw. Vertrags) besteht in der Verfügung über ein Recht.
→ Rechtsverhältnis → Rechtsgeschäft → Rechtsverletzung → Privatrecht → Schuldrecht
§§ 823 bis 853 BGB → Deliktsrecht
→ Gewerblicher Rechtsschutz