Wirkung des Prioritätsrechts

Artikel 89 EPÜ 2000

Das Prioritätsrecht hat die Wirkung, dass für die Anwendung des Artikels 54 Absätze 2 und 3 [→ Neuheit] und des Artikels 60 Absatz 2 [→ Recht auf das europäische Patent] der Prioritätstag als Anmeldetag der europäischen Patentanmeldung gilt.

Artikel 87-89 EPÜ → Priorität

siehe auch

Teil 3 EPÜ → Die Europäische Patentanmeldung
EPÜ → Übereinkommen über die Erteilung europäischer Patente