Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


verfahrensrecht:parteiwechsel
KIerzeugt oder bearbeitet

Parteiwechsel

→ Parteiwechsel auf Seiten des Klägers
→ Parteiwechsel auf Seiten des Beklagten
→ Parteierweiterung
→ Veräußerung oder Abtretung der Streitsache
→ Beteiligtenwechsel im Patentverfahren
→ Beteiligtenwechsel im Markenverfahren

Nach der Rechtssprechung werden die Regeln der Klageänderung nach § 263 ZPO auf die Parteierweiterung und den Parteiwechsel analog angewendet. Trotz dieser grundsätzlich einheitlichen Orientierung gelten unterschiedliche Regeln, die im Folgenden dargestellt werden (vgl. Zöller § 263, Rdn. 19 ff.).

Die Gesamtrechtsnachfolge ist als gesetzlicher Parteiwechsel kein Fall des § 265 ZPO.

siehe auch

verfahrensrecht/parteiwechsel.txt · Zuletzt geändert: von 127.0.0.1

Seiten-Werkzeuge