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§ ? der Zivilprozessordnung (ZPO) regelt die rechtlichen Folgen der Veräußerung oder Abtretung einer Streitsache im Zivilprozess.
→ Parteiwechsel → Recht zur Veräußerung oder Abtretung trotz Rechtshängigkeit → Keine Auswirkungen der Veräußerung oder Abtretung auf den Prozess → Einwand gegen die Befugnis zur Anspruchsgeltendmachung → Allgemeine Vorschriften über das Verfahren