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urheberrecht:abmahnung
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Abmahnung

Die Abmahnung ist ein Instrument zur außergerichtlichen Beilegung von Unterlassungsstreitigkeiten im Urheberrecht; sie soll die Wiederholungsgefahr durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung ausräumen und ein gerichtliches Verfahren vermeiden.

§ 97a (1) UrhG → Zweck und Grundsätze der Abmahnung
Zweck, Funktion und Voraussetzungen der Abmahnung als Vorstufe des gerichtlichen Unterlassungsverfahrens.

§ 97a (2) UrhG → Informationspflichten der Abmahnung
Inhaltliche Mindestangaben und Hinweis auf eine erhebliche Überschreitung des Kerns der abgemahnten Verletzungshandlung.

§ 97a (3) UrhG → Beschränkung der Abmahnkosten
Deckelung der erstattungsfähigen anwaltlichen Gebühren bei berechtigter Abmahnung in bestimmten Konstellationen.

§ 97a (4) UrhG → Kostenersatz bei unberechtigter oder unwirksamer Abmahnung
Gegenanspruch des Abgemahnten auf Ersatz erforderlicher Verteidigungskosten bei unberechtigter oder unwirksamer Abmahnung.

siehe auch

Anspruch auf Unterlassung und Schadenersatz (§ 97 UrhG)
Zentrale Anspruchsgrundlagen des Urheberrechts für Unterlassung und Schadensersatz.

urheberrecht/abmahnung.txt · Zuletzt geändert: von migration

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