Ein Projekt von:
Dr. Martin Meggle-Freund
Patentanwalt
Ein Projekt von:
Dr. Martin Meggle-Freund
Patentanwalt
Die Abmahnung ist ein Instrument zur außergerichtlichen Beilegung von Unterlassungsstreitigkeiten im Urheberrecht; sie soll die Wiederholungsgefahr durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung ausräumen und ein gerichtliches Verfahren vermeiden.
§ 97a (1) UrhG → Zweck und Grundsätze der Abmahnung
Zweck, Funktion und Voraussetzungen der Abmahnung als Vorstufe des gerichtlichen Unterlassungsverfahrens.
§ 97a (2) UrhG → Informationspflichten der Abmahnung
Inhaltliche Mindestangaben und Hinweis auf eine erhebliche Überschreitung des Kerns der abgemahnten Verletzungshandlung.
§ 97a (3) UrhG → Beschränkung der Abmahnkosten
Deckelung der erstattungsfähigen anwaltlichen Gebühren bei berechtigter Abmahnung in bestimmten Konstellationen.
§ 97a (4) UrhG → Kostenersatz bei unberechtigter oder unwirksamer Abmahnung
Gegenanspruch des Abgemahnten auf Ersatz erforderlicher Verteidigungskosten bei unberechtigter oder unwirksamer Abmahnung.
→ Anspruch auf Unterlassung und Schadenersatz (§ 97 UrhG)
Zentrale Anspruchsgrundlagen des Urheberrechts für Unterlassung und Schadensersatz.
Partnerprojekte: waidlerwiki.de - chiemgau-wiki.de