strafrecht:stoerer

finanzcheck24.de

Unterschiede

Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen angezeigt.

Link zu dieser Vergleichsansicht

strafrecht:stoerer [2020/09/15 09:59] – angelegt mfreundstrafrecht:stoerer [2023/07/25 08:28] (aktuell) – Externe Bearbeitung 127.0.0.1
Zeile 1: Zeile 1:
 +====== Störer ====
 +
 +Maßgebliches Kriterium für die Abgrenzung von [[Täterschaft]] und Teilnahme ist die [[Tatherrschaft]]. Danach ist
 +Täter, wer den zum Erfolg führenden Kausalverlauf beherrscht, während als Teilnehmer verantwortlich ist, wer einem mit Tatherrschaft handelnden Dritten Hilfe leistet oder dessen Tatentschluss hervorruft. Fehlen die objektiven oder
 +subjektiven Voraussetzungen einer Haftung als Täter oder Teilnehmer, kommt
 +lediglich eine allein zur Unterlassung und Beseitigung verpflichtende Verantwortlichkeit als [[Störer]] in Betracht.((BGH, Urteil vom 5. März 2020 - I ZR 32/19 - Internet-Radiorecorder))