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patentrecht:patentgemeinschaft

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Patentgemeinschaft

Eine Patentgemeinschaft entsteht, wenn mehrere Personen gemeinsam eine Erfindung gemacht haben [→ Miterfinder] und ihnen das Recht auf das Patent gemeinschaftlich zusteht. Dies ist im deutschen Patentgesetz (PatG) in § 6 Satz 2 geregelt [→ Erfindergemeinschaft].

siehe auch

§ 6 Satz 2 geregelt → Erfindergemeinschaft

patentrecht/patentgemeinschaft.txt · Zuletzt geändert: 2024/08/05 07:59 von mfreund