Ein Projekt von:
Dr. Martin Meggle-Freund
Patentanwalt
Ein Projekt von:
Dr. Martin Meggle-Freund
Patentanwalt
Das Verfahren … wegen Erteilung oder Rücknahme der Zwangslizenz … wird durch Klage eingeleitet.
Die Klage ist gegen den im Register als Patentinhaber Eingetragenen oder gegen den Inhaber der Zwangslizenz zu richten.
Die Klage gegen das ergänzende Schutzzertifikat kann mit der Klage gegen das zugrundeliegende Patent verbunden werden und auch darauf gestützt werden, daß ein Nichtigkeitsgrund (§ 22) gegen das zugrundeliegende Patent vorliegt.
§ 81 (1) S. 1 PatG → Nichtigkeitsverfahren:
§ 81 (1) S. 1 1. Alt. 1. Var. PatG → Verfahren wegen Erklärung der Nichtigkeit des Patents
§ 81 (1) S. 1 1. Alt. 2. Var. PatG → Verfahren wegen Erklärung der Nichtigkeit des erg. Schutzzertifikats
§ 81 (1) S. 1 2. Alt. PatG → Klage wegen Erteilung oder Rücknahme der Zwangslizenz
§ 81 (1) S. 1 3. Alt. PatG → Klage wegen der Anpassung der Vergütung für eine Zwangslizenz
§ 81 (1) S. 2 PatG → Beklagter im Nichtigkeits- oder Zwangslizenzverfahrens
§ 81 (2) PatG → Statthaftigkeit der Nichtigkeitsklage
§ 81 (3) PatG → Klageberechtigung im Nichtigkeitsverfahren
§ 81 (4) PatG → Form der Nichtigkeitsklage
§ 81 (5) PatG → Inhalt der Nichtigkeitsklageschrift
§ 81 (6) PatG → Sicherheitsleistung
§§ 81 bis 85a PatG → Nichtigkeits- und Zwangslizenzverfahren
§§ 73 bis 99 PatG → Verfahren vor dem Patentgericht
PatG → Patentgesetz
Das zentrale Gesetz für den Schutz technischer Erfindungen; das Patentrecht ordnet dieses Rechtsgebiet in den gewerblichen Rechtsschutz ein.
Partnerprojekte: waidlerwiki.de - chiemgau-wiki.de