Ein Projekt von:
Dr. Martin Meggle-Freund
Patentanwalt
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Dr. Martin Meggle-Freund
Patentanwalt
Der Beruf des Patentanwalts als unabhängiges Organ der Rechtspflege im gewerblichen Rechtsschutz wird in seinen Voraussetzungen, seiner Ausübung und seiner berufsständischen Organisation umfassend geregelt, wobei Zugang und Ausbildung, Zulassung sowie Rechte und Pflichten bei der Beratung und Vertretung ebenso erfasst werden wie die Zusammenarbeit in Berufsausübungsgesellschaften. Aufbau und Aufgaben der Patentanwaltskammer und ihrer Organe, die Zuständigkeit der mit Patentanwaltssachen befassten Gerichte sowie das Verwaltungsverfahren werden ebenfalls festgelegt. Weitere Bestimmungen betreffen die berufsgerichtliche Ahndung von Pflichtverletzungen einschließlich des dazugehörigen Verfahrens, die Kostentragung in Patentanwaltssachen, die Stellung des Patentassessors sowie die Tätigkeit ausländischer Patentanwaltsberufe und Berufsausübungsgesellschaften im Geltungsbereich.
PAO, Erster Teil → Der Patentanwalt
Regelt die Stellung des Patentanwalts in der Rechtspflege sowie sein Recht zur Beratung, Vertretung und zum Auftreten vor Gericht einschließlich der Beiordnung bei Prozesskostenhilfe.
PAO, Zweiter Teil → Zulassung und allgemeine Vorschriften
Umfasst die Zulassung zur Patentanwaltschaft und die allgemeinen Vorschriften des Zulassungs- und Verwaltungsverfahrens.
PAO, Dritter Teil → Rechte und Pflichten des Patentanwalts und berufliche Zusammenarbeit der Patentanwälte
Behandelt die Rechte und Pflichten des Patentanwalts sowie die Formen der beruflichen Zusammenarbeit.
PAO, Vierter Teil → Die Patentanwaltskammer
Regelt die Bildung, die Zusammensetzung, die Aufgaben, die Stellung sowie die Organe der Patentanwaltskammer als berufsständische Selbstverwaltungskörperschaft.
PAO, Fünfter Teil → Gerichte in Patentanwaltssachen und gerichtliches Verfahren in verwaltungsrechtlichen Patentanwaltssachen
Bestimmt die Gerichte in Patentanwaltssachen und das gerichtliche Verfahren in verwaltungsrechtlichen Patentanwaltssachen.
PAO, Sechster Teil → Berufsgerichtliche Ahndung von Pflichtverletzungen
Bestimmt die berufsgerichtliche Ahndung von Pflichtverletzungen sowie die möglichen Maßnahmen und deren Verjährung.
PAO, Siebenter Teil → Berufsgerichtliches Verfahren
Regelt das berufsgerichtliche Verfahren einschließlich Instanzenzug, Rechtsmittel und vorläufiger Maßnahmen.
PAO, Achter Teil → Kosten in Patentanwaltssachen
Regelt die Kosten in Verwaltungs-, Gerichts- und berufsgerichtlichen Verfahren der Patentanwaltschaft.
PAO, Neunter Teil → Beratungs- und Vertretungsbefugnis des Patentassessors in ständigem Dienstverhältnis
Regelt die Beratungs- und Vertretungsbefugnis des Patentassessors im ständigen Dienstverhältnis einschließlich seiner Tätigkeitsverbote.
PAO, Zehnter Teil → Ausländische Patentanwaltsberufe und Berufsausübungsgesellschaften
Bestimmt die Behandlung ausländischer Patentanwaltsberufe und Berufsausübungsgesellschaften sowie deren Aufnahme in die Patentanwaltskammer.
PAO, Elfter Teil → Übergangs- und Schlussvorschriften
Enthält Übergangs- und Schlussvorschriften, insbesondere zum Einigungsvertrag und zu bestehenden Berufsausübungsgesellschaften.
PAO, Anlage 1 → Anlage 1
Verhältnismäßigkeitsprüfung vor Erlass neuer Berufsreglementierungen (zu § 52a Absatz 4 Satz 1).
PAO, Anlage 2 → Anlage 2
Gebührenverzeichnis (zu § 146 Satz 1 und § 148 Satz 1).
→ http://bundesrecht.juris.de/patanwo/
§ 3 PatAnwO → Recht des Patentanwalts zur Beratung und Vertretung
§ 5 (1) PatAnwO → Zugang zum Beruf des Patentanwalts
§ 5 (2) PatAnwO → Befähigung für den Beruf des Patentanwalts
§ 6 (1) PatAnwO → Technische Befähigung des Patentanwaltes
§ 8 PatAnwO → Prüfung über die erforderlichen Rechtskenntnisse
§ 41a PatAnwO → Syndikuspatentanwalt
43b (1) PatAnwO → Erfolgshonorar
Der Zulassungsgrund ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit der angefochtenen Entscheidung (§ 94d Satz 2 PAO, § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) setzt voraus, dass ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt wird.1)
PatAnwAPrV → Verordnung über die Ausbildung und Prüfung der Patentanwälte
Regelt Zulassung, Ausbildung und Prüfung von Patentanwaltskandidaten sowie die Eignungsprüfung für europäische Patentanwälte in Deutschland.
EuPAG → Gesetz über die Tätigkeit europäischer Patentanwälte in Deutschland
Rechtsgrundlage im Bereich Berufsrecht der Patentanwälte.
ReNoPatAusbV → Verordnung über die Berufsausbildungen zum Rechtsanwaltsfachangestellten und zur Rechtsanwaltsfachangestellten, zum Nota
Sie regelt Dauer, Ausbildungsrahmenplan sowie Zwischen- und Abschlussprüfungen für die Ausbildungsberufe Rechtsanwalts-, Notar- und Patentanwaltsfachangestellte.
PatAnwVV → Verordnung über das Patentanwaltsverzeichnis
Sie regelt Führung und Inhalt des Patentanwaltsverzeichnisses sowie Eintragung, Berichtigung, Löschung und Einsichtnahme der gespeicherten Daten.
PAO157Abs2DV → Verordnung zur Durchführung des § 157 Absatz 2 der Patentanwaltsordnung
Sie bestimmt, welche patentanwaltsähnlichen Berufe aus WTO-Mitgliedstaaten den deutschen Patentanwaltsberuf im Sinne der Patentanwaltsordnung ergänzen.
ReNoPatAusb-FachEigV → Verordnung über die fachliche Eignung für die Berufsausbildung der Fachangestellten in Rechtsanwalt- und Patentanwaltsch
Sie regelt, welche fachliche Eignung Ausbilder für Rechtsanwalt- und Patentanwaltsfachangestellte, Notarfachangestellte sowie Rechtsbeistandsangestellte nachweisen müssen.
PatAnwZEignPrG → Gesetz über die Eignungsprüfung für die Zulassung zur Patentanwaltschaft
BRAO → Bundesrechtsanwaltsordnung
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