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markenrecht:entscheidung_ueber_die_klassifizierung
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Entscheidung über die Klassifizierung

§ 21 der Markenverordnung (MarkenV) regelt, wer über die Klassifizierung entscheidet und wie die Leitklasse bestimmt wird.

§ 21 (1) MarkenV → Klassifizierung durch das Amt
Sind die Waren und Dienstleistungen nicht zutreffend klassifiziert, entscheidet das Deutsche Patent- und Markenamt.

§ 21 (2) MarkenV → Festlegung der Leitklasse
Leitklasse ist die Klasse, auf der der Schwerpunkt liegt.

§ 3 (1) Nr. 3 MarkenV → Inhalt der Anmeldung
§ 32 (2) Nr. 3 MarkenG → Verzeichnis der Waren oder Dienstleistungen

siehe auch

§§ 19 - 22 MarkenV → Klasseneinteilung von Waren und Dienstleistungen
Beschäftigt sich mit der Klassifizierung von Waren und Dienstleistungen, die bei der Anmeldung einer Marke angegeben werden müssen.

§§ 2 - 23 MarkenV (Teil 2) → Verfahren bis zur Eintragung
Beschreibt die Prozesse und Anforderungen, die notwendig sind, um eine Marke von der Anmeldung bis zur Eintragung zu begleiten.

MarkenV → Markenverordnung
Die Ausführungsverordnung zum Markengesetz; sie regelt die Einzelheiten zu Anmeldung, Eintragung, Verlängerung und den Verfahren vor dem Amt.

MarkenG → Markengesetz, Markenrecht
Das zentrale Gesetz für den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen; das Markenrecht ordnet dieses Rechtsgebiet in den gewerblichen Rechtsschutz ein.

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