Ein Projekt von:
Dr. Martin Meggle-Freund
Patentanwalt
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Patentanwalt
Ändert sich in der Zeit nach dem Anmeldetag und vor dem Ablauf der Schutzdauer einer Marke die Klasseneinteilung der Waren und Dienstleistungen, so wird die Klassifizierung auf Antrag des Inhabers jederzeit angepasst. Von Amts wegen ist sie spätestens bei der Verlängerung der Schutzdauer der Marke anzupassen.
§ 3 (1) Nr. 3 MarkenV → Inhalt der Anmeldung
§ 32 (2) Nr. 3 MarkenG → Verzeichnis der Waren oder Dienstleistungen
§§ 19 - 22 MarkenV → Klasseneinteilung von Waren und Dienstleistungen
Beschäftigt sich mit der Klassifizierung von Waren und Dienstleistungen, die bei der Anmeldung einer Marke angegeben werden müssen.
§§ 2 - 23 MarkenV (Teil 2) → Verfahren bis zur Eintragung
Beschreibt die Prozesse und Anforderungen, die notwendig sind, um eine Marke von der Anmeldung bis zur Eintragung zu begleiten.
MarkenV → Markenverordnung
Die Ausführungsverordnung zum Markengesetz; sie regelt die Einzelheiten zu Anmeldung, Eintragung, Verlängerung und den Verfahren vor dem Amt.
MarkenG → Markengesetz, Markenrecht
Das zentrale Gesetz für den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen; das Markenrecht ordnet dieses Rechtsgebiet in den gewerblichen Rechtsschutz ein.
Partnerprojekte: waidlerwiki.de - chiemgau-wiki.de