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Dr. Martin Meggle-Freund

kartellrecht:rule_of_reason

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Rule of Reason

(nicht kodifiziert): Wettbewerbsbeschränkungen, die notwendig sind, um den Zweck des zivilrechtlichen Leistungsaustausches zu erfüllen, sind zulässig:

Beispiel: Unternehmen A verkauft ein Tochterunternehmen an ein Unternehmen B und verpflichtet sich, 5 Jahre lang B keine Konkurrenz zu machen. Diese Wettbewerbsbeschränkung wird als zulässig angesehen, da sie notwendige Voraussetzung des Unternehmensverkaufs ist.

kartellrecht/rule_of_reason.txt · Zuletzt geändert: 2023/07/25 08:29 von 127.0.0.1