internetrecht:transparente_information_kommunikation_und_modalitaeten_fuer_die_ausuebung_der_rechte_der_betroffenen_person

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 **Art. 12 (1) DSGVO** **Art. 12 (1) DSGVO**
  
-Der Verantwortliche trifft geeignete Maßnahmen, um der betroffenen Person alle Informationen gemäß den Artikeln 13 [-> [[Informationspflicht bei Erhebung von personenbezogenen Daten bei der betroffenen Person]]] und 14 [-> [[Informationspflicht, wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben wurden]]] und alle Mitteilungen gemäß den Artikeln 15 bis 22 und Artikel 34, die sich auf die Verarbeitung beziehen, in präziser, transparenter, verständlicher und leicht zugänglicher Form in einer klaren und einfachen Sprache zu übermitteln; dies gilt insbesondere für Informationen, die sich speziell an Kinder richten. <sup>2</sup>Die Übermittlung der Informationen erfolgt schriftlich oder in anderer Form, gegebenenfalls auch elektronisch. <sup>3</sup>Falls von der betroffenen Person verlangt, kann die Information mündlich erteilt werden, sofern die Identität der betroffenen Person in anderer Form nachgewiesen wurde.+Der Verantwortliche trifft geeignete Maßnahmen, um der betroffenen Person alle Informationen gemäß den Artikeln 13 [-> [[Informationspflicht bei Erhebung von personenbezogenen Daten bei der betroffenen Person]]] und 14 [-> [[Informationspflicht, wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben wurden]]] und alle Mitteilungen gemäß den Artikeln 15 bis 22 und Artikel 34 [-> [[Benachrichtigung der von einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten betroffenen Person]]], die sich auf die Verarbeitung beziehen, in präziser, transparenter, verständlicher und leicht zugänglicher Form in einer klaren und einfachen Sprache zu übermitteln; dies gilt insbesondere für Informationen, die sich speziell an Kinder richten. <sup>2</sup>Die Übermittlung der Informationen erfolgt schriftlich oder in anderer Form, gegebenenfalls auch elektronisch. <sup>3</sup>Falls von der betroffenen Person verlangt, kann die Information mündlich erteilt werden, sofern die Identität der betroffenen Person in anderer Form nachgewiesen wurde.
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