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internetrecht:rechtmaessigkeit_der_verarbeitung

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Rechtmäßigkeit der Verarbeitung

Art. 6 der DSGVO regelt die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten.

Art. 6 Abs. 1 DSGVO → Rechtsgrundlagen der Verarbeitung personenbezogener Daten
Überblick über die sechs alternativen Rechtsgrundlagen und die maßgeblichen Abwägungsmaßstäbe.

Art. 6 Abs. 2 DSGVO → Mitgliedstaatliche Präzisierungen der Verarbeitung bei rechtlicher Verpflichtung und öffentlichen Aufgaben
Nationale Konkretisierungsmöglichkeiten für Verarbeitungen nach Art. 6 Abs. 1 Buchst. c und e.

Art. 6 Abs. 3 DSGVO → Gesetzliche Rechtsgrundlagen und Zweckbindung
Anforderungen an gesetzliche Rechtsgrundlagen und die Festlegung des Verarbeitungszwecks bei Verarbeitungen nach c und e.

Art. 6 Abs. 4 DSGVO → Zweckkompatibilität der Weiterverarbeitung
Kriterien zur Vereinbarkeitsprüfung bei Weiterverarbeitung zu anderen Zwecken.

siehe auch

DSGVO → Datenschutz-Grundverordnung
Unionsrechtlicher Rechtsrahmen für den Schutz personenbezogener Daten.

internetrecht/rechtmaessigkeit_der_verarbeitung.txt · Zuletzt geändert: von mfreund