internetrecht:rechtmaessigkeit_der_verarbeitung

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-Von einer vollständigen Vereinheitlichung ist bei den von der DatenschutzGrundverordnung erfassten Materien auszugehen.+Von einer vollständigen Vereinheitlichung ist bei den von der DatenschutzGrundverordnung erfassten Materien auszugehen.((BGH, Urteil vom 21. Januar 2021 - I ZR 207/19 - Urlaubslotto; m.V.a. BVerfGE 152, 216 Rn. 41 
 +- Recht auf Vergessen II))
  
 ===== siehe auch ===== ===== siehe auch =====
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