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halbleiterschutz:inkrafttreten

Inkrafttreten

HHalbleiterschutzgesetz Abschnitt 4: Übergangs- und Schlußvorschriften § 28 Inkrafttreten
§Halbleiterschutzgesetz (HALBLEITERSCHUTZ) Abschnitt 4: Übergangs- und Schlußvorschriften § 28 Inkrafttreten
§27 (1) HalblSchG

Dieses Gesetz [HalblSchG → Halbleiterschutzgesetz] tritt am 1. November 1987 in Kraft.

siehe auch

HalblSchG → Halbleiterschutzgesetz

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