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Die Große Beschwerdekammer ordnet die Rückzahlung der Gebühr für einen Antrag auf Überprüfung an, wenn das Verfahren vor den Beschwerdekammern wiedereröffnet wird.
Regel 104-110 → Anträge auf Überprüfung durch die Große Beschwerdekammer Teil 6 AO EPÜ → Ausführungsvorschriften zum Beschwerdeverfahren AO EPÜ → Ausführungsordnung zum Übereinkommen über die Erteilung europäischer Patente EPÜ → Übereinkommen über die Erteilung europäischer Patente