Ein Projekt von:
Dr. Martin Meggle-Freund
Patentanwalt
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Die Patentansprüche sind Ausgangspunkt und Grundlage der Beurteilung der Patentierbarkeit einer Erfindung nach den Artikeln 52 bis 57 EPÜ.1)
Das Neuheitserfordernis stellt sicher, dass kein Patent für etwas erteilt werden kann, das bereits zum Stand der Technik gehört. Das Erfordernis der erfinderischen Tätigkeit hebt die Schwelle zur Patentierbarkeit zusätzlich an, indem es auch Gegenstände ausschließt, die gegenüber dem Bekannten naheliegend sind. Artikel 56 EPÜ nimmt damit vom Patentschutz alles aus, was für Personen mit geeigneter Fachkunde naheliegend ist, in vergleichbarer Weise wie Artikel 54 EPÜ alles vom Patentschutz ausschließt, was der Öffentlichkeit bereits vor dem Anmeldetag zugänglich gemacht worden ist.2)
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