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dpmav:gebrauchsmusterstelle_und_gebrauchsmusterabteilungen
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Gebrauchsmusterstelle und Gebrauchsmusterabteilungen

DPMAVVerordnung über das Deutsche Patent- und Markenamt → Abschnitt 1: Organisation, Befugnisse → § 3 Gebrauchsmusterstelle und Gebrauchsmusterabteilungen
§ 3 (1) DPMAV

Der Präsident oder die Präsidentin bestimmt den Geschäftskreis der Gebrauchsmusterstelle und der Gebrauchsmusterabteilungen sowie die Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden der Gebrauchsmusterabteilungen und regelt das Verfahren zur Klassifizierung der Anmeldungen.

§ 3 (2) DPMAV → Aufgaben des Vorsitzenden der Gebrauchsmusterabteilung
§ 3 (3) DPMAV → Sitzung der Gebrauchsmusterabteilung
§ 3 (4) DPMAV → Entscheidung durch die Gebrauchsmusterabteilung

§ 10 (1) GebrMG → Gebrauchsmusterstelle
§ 10 (3) GebrMG → Gebrauchsmusterabteilung

siehe auch

DPMAV → DPMAV

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