Verfahrenskostenhilfe für Recherche und Prüfung

§ 130 (6) PatG

Die Absätze 1 bis 3 sind im Fall des 44 [→ Prüfungsantrag] auf den antragstellenden Dritten entsprechend anzuwenden, wenn dieser ein eigenes schutzwürdiges Interesse glaubhaft macht.

§ 130 (1) S. 1, (3), (4) PatG → Voraussetzungen der Verfahrenskostenhilfe
§ 130 (1) S. 2 PatG → Verfahrenskostenhilfe für Jahresgebühren
§ 130 (2) PatG → Wirkung der Verfahrenskostenhilfe
§ 130 (5) PatG → Verfahrenskostenhilfe für Jahresgebühren

siehe auch

§§ 129 bis 138 PatG → Verfahrenskostenhilfe
PatG → Patentgesetz