Wiedergabe der Wortmarke

§ 7 MarkenV

Wenn der Anmelder angibt, dass die Marke in der vom Deutschen Patent- und Markenamt verwendeten üblichen Druckschrift eingetragen werden soll, so ist die Marke in der Anmeldung in üblichen Schriftzeichen (Buchstaben, Zahlen oder sonstige Zeichen) wiederzugeben.

§ 3 (1) 1. Alt. MarkenG → Wortmarken

§ 8 (1) MarkenG → Graphische Darstellbarkeit § 3 (1) MarkenV → Inhalt der Anmeldung nach Markenverordnung
§ 32 (2) MarkenG → Inhalt der Anmeldung

siehe auch

§§ 2 - 18 MarkenV → Anmeldungen
§§ 2 - 23 MarkenV (Teil 2) → Verfahren bis zur Eintragung
MarkenV → Markenverordnung
MarkenG → Markengesetz, Markenrecht