Sprache der Angaben im europäischen Patentregister

Artikel 14 (8) EPÜ 2000

Die Eintragungen in das Europäische Patentregister werden in den drei Amtssprachen des Europäischen Patentamts vorgenommen. In Zweifelsfällen ist die Eintragung in der Verfahrenssprache maßgebend.

Artikel 14 EPÜ → Sprachen des europäischen Patentamts, europäischer Patentanmeldungen und anderer Schriftstücke

Artikel 14 (1) → Amtssprachen des Europäischen Patentamts
Artikel 14 (2) → Übersetzung der europäischen Patentanmeldung
Artikel 14 (3) → Verfahrenssprache
Artikel 14 (4) → Übersetzung fristgebundener Schriftstücke
Artikel 14 (5) → Veröffentlichung der europäischen Patentanmeldung
Artikel 14 (6) → Sprache der Veröffentlichung der europäischen Patentschrift
Artikel 14 (7) → Sprache des Europäischen Patentblatts und des Amtsblatts des europäischen Patentamts

siehe auch

Artikel 10-25 EPÜ → Das Europäische Patentamt
Teil 1 EPÜ → Allgemeine Vorschriften und Institutionelle Vorschriften
EPÜ → Übereinkommen über die Erteilung europäischer Patente