Rechtsübergang des europäischen Patents

Regel 85 EPÜ 2000

Regel 22 [→ Eintragung von Rechtsübergängen] ist auf einen Rechtsübergang des europäischen Patents während der Einspruchsfrist oder der Dauer des Einspruchsverfahrens anzuwenden.

siehe auch

Regel 75-89 → Einspruchsverfahren
Teil 5 AO EPÜ → Ausführungsvorschriften zum Einspruchs- und Beschränkungsverfahren
AO EPÜ → Ausführungsordnung zum Übereinkommen über die Erteilung europäischer Patente
EPÜ → Übereinkommen über die Erteilung europäischer Patente