Europäisches Patentübereinkommen

EPÜ → Übereinkommen über die Erteilung europäischer Patente

Mit dem Europäischen Patentübereinkommen [→ Übereinkommen über die Erteilung europäischer Patente] wurde die Europäische Patentorganisation gegründet, zu deren Organen das Europäische Patentamt zählt. Die Regelungen des Europäischen Patentübereinkommens werden durch die Ausführungsordnung zum Übereinkommen über die Erteilung europäischer Patente ergänzt. Für die Verfahren vor den Beschwerdekammern und der Großen Beschwerdekammer gibt es eigene Verfahrensordnungen [→ ]. Der nationale Patentrechtsschutz wird von den Regelungen des Europäischen Patentübereinkommens nicht berührt.1)

siehe auch

EPÜ → Übereinkommen über die Erteilung europäischer Patente

1)
BVerfG, Beschluss vom 08. November 2022 - 2 BvR 2480/10