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Beschwerdekammer

Eine Beschwerdekammer [Artikel 21 EPÜ → Beschwerdekammern] ist ein rechtsprechendes Organ des Europäischen Patentamts (EPA), das für die Überprüfung von Entscheidungen der Prüfungs- und Einspruchsabteilungen zuständig ist. Die Beschwerdekammern sind unabhängig und nur dem Europäischen Patentübereinkommen (EPÜ) unterworfen.

Die revidierte Verfahrensordnung der Beschwerdekammern (VOBK 2020) ist am 1. Januar 2020 in Kraft getreten; vorbehaltlich der Übergangsbestimmungen in Artikel 25 VOBK 2020 findet die revidierte Fassung auch auf zu diesem Zeitpunkt anhängige Beschwerdeverfahren Anwendung.1)

In ihrer Entscheidung hat die entscheidende Instanz nur diejenigen Aspekte zu behandeln, die erforderlich sind, um über die im Verfahren gestellten prozessual relevanten Anträge zu entscheiden.2)

siehe auch

Artikel 21 EPÜ → Beschwerdekammern
Rechtsprechendes Organ des Europäischen Patentamts (EPA), das für die Überprüfung von Entscheidungen der Prüfungs- und Einspruchsabteilungen zuständig ist.

1) , 2)
EPA, Technische Beschwerdekammer 3.2.03, Entscheidung vom 19. April 2023 – T 2391/18
ep/beschwerdekammer.txt · Zuletzt geändert: von mfreund