Anzahl der Patentansprüche

Regel 43 (5) AO EPÜ

Die Anzahl der Patentansprüche hat sich mit Rücksicht auf die Art der beanspruchten Erfindung in vertretbaren Grenzen zu halten. Die Patentansprüche sind fortlaufend mit arabischen Zahlen zu nummerieren.

Regel 43 (1-4), (6-7) AO EPÜ → Form und Inhalt der Patentansprüche

siehe auch

Regel 41-50 → Anmeldebestimmungen
Teil 3 AO EPÜ → Ausführungsvorschriften zur Europäischen Patentanmeldung
AO EPÜ → Ausführungsordnung zum Übereinkommen über die Erteilung europäischer Patente
EPÜ → Übereinkommen über die Erteilung europäischer Patente