Das Markenrecht ist Teil des gewerblichen Rechtsschutzes und im weiteren Sinne des Immaterialgüterrechts. Das Markenrecht schützt Marken, geschäftliche Bezeichnungen und geographische Herkunftsangaben [§ 1 MarkenG → Geschützte Marken und sonstige Kennzeichen]. Der Erwerb des Markenschutzes gewährt dem Inhaber der Marke ein ausschließliches Recht. Das Markenrecht ist im Markengesetz (Gesetz über den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen) normiert.
MarkenG → Markengesetz, Normen des Markengesetzes
MarkenV → Markenverordnung, Normen der Markenverordnung
§ 3 (1) MarkenG→ Markenfähigkeit
§ 5 (1) MarkenG → geschäftliche Bezeichnungen
§§ 126 - 129 MarkenG → Schutz geographischer Herkunftsangaben
MarkenG → Markengesetz