Markenrecht

Das Markenrecht ist Teil des gewerblichen Rechtsschutzes und im weiteren Sinne des Immaterialgüterrechts. Das Markenrecht schützt Marken, geschäftliche Bezeichnungen und geographische Herkunftsangaben [§ 1 MarkenG → Geschützte Marken und sonstige Kennzeichen]. Der Erwerb des Markenschutzes gewährt dem Inhaber der Marke ein ausschließliches Recht. Das Markenrecht ist im Markengesetz (Gesetz über den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen) normiert.

MarkenG → Markengesetz
MarkenV → Markenverordnung
DPMAV → Verordnung über das Deutsche Patent- und Markenamt

§ 3 (1) MarkenG→ Markenfähigkeit
§ 5 (1) MarkenG → geschäftliche Bezeichnungen
§§ 126 - 129 MarkenG → Schutz geographischer Herkunftsangaben

§ 14 (1) MarkenG → Markenschutz

siehe auch

MarkenG → Markengesetz