Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen angezeigt.
Beide Seiten der vorigen RevisionVorhergehende ÜberarbeitungNächste Überarbeitung | Vorhergehende Überarbeitung | ||
verfahrensrecht:icsid-uebereinkommen [2023/09/24 14:51] – areichelt | verfahrensrecht:icsid-uebereinkommen [2023/10/26 07:57] (aktuell) – mfreund | ||
---|---|---|---|
Zeile 11: | Zeile 11: | ||
Die [[internationale Zuständigkeit]] deutscher Gerichte für einen Antrag gemäß § 1032 Abs. 2 ZPO folgt bei Schiedsverfahren ohne Schiedsort nach dem [[ICSID-Übereinkommen]] aus einer analogen Anwendung von § 1025 Abs. 2 ZPO.((BGH, Beschluss vom 27. Juli 2023 - I ZB 43/22)) | Die [[internationale Zuständigkeit]] deutscher Gerichte für einen Antrag gemäß § 1032 Abs. 2 ZPO folgt bei Schiedsverfahren ohne Schiedsort nach dem [[ICSID-Übereinkommen]] aus einer analogen Anwendung von § 1025 Abs. 2 ZPO.((BGH, Beschluss vom 27. Juli 2023 - I ZB 43/22)) | ||
- | + | Das ICSID-Übereinkommen weist ein geschlossenes Rechtssystem mit eigenen Verfahrensregelungen auf. Während nach dem nationalen Schiedsverfahrensrecht und dem UNCITRAL-Modellgesetz sowohl in der präarbitralen Phase bis zur Bildung des Schiedsgerichts, | |
- | + | ||
===== siehe auch ===== | ===== siehe auch ===== | ||
- | -> [[Schiedsrichterliches Verfahren]] | + | -> [[Schiedsrichterliches Verfahren]]\\ |
-> [[Energiecharta-Vertrag]] | -> [[Energiecharta-Vertrag]] |
Partnerprojekte: waidlerwiki.de - chiemgau-wiki.de