Ein Projekt von:
Dr. Martin Meggle-Freund
Patentanwalt
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§ 10 des UrhG regelt die Vermutung der Urheberschaft und die Ermächtigung zur Geltendmachung von Urheberrechten.
§ 10 Abs. 1 UrhG → Vermutung der Urheberschaft bei Urheberbezeichnung
Regelt die Vermutung der Urheberschaft bei Urheberbezeichnung.
§ 10 Abs. 2 UrhG → Ermächtigung zur Geltendmachung von Rechten bei fehlender Urheberbezeichnung
Regelt die Ermächtigung zur Geltendmachung von Rechten bei fehlender Urheberbezeichnung.
§ 10 Abs. 3 UrhG → Anwendung der Vermutung auf Inhaber ausschließlicher Nutzungsrechte
Regelt die Anwendung der Vermutung auf Inhaber ausschließlicher Nutzungsrechte.
UrhG, Abschnitt 3 → Der Urheber
Regelt die Bestimmungen über den Urheber, Miturheber, Urheber verbundener Werke und die Vermutung der Urheber- oder Rechtsinhaberschaft.
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