Ein Projekt von:
Dr. Martin Meggle-Freund
Patentanwalt
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§ 63a des UrhG regelt die Bedingungen und Einschränkungen für den Verzicht und die Abtretung von gesetzlichen Vergütungsansprüchen sowie die Beteiligung von Verlegern an diesen Ansprüchen.
§ 63a Abs. 1 UrhG → Unverzichtbarkeit und Abtretung von Vergütungsansprüchen
Bestimmt Unverzichtbarkeit und Abtretung von Vergütungsansprüchen.
§ 63a Abs. 2 UrhG → Beteiligung von Verlegern an Vergütungsansprüchen
Regelt Beteiligung von Verlegern an Vergütungsansprüchen.
§ 63a Abs. 3 UrhG → Anwendung auf Vergütungsanspruch nach § 27 Abs. 2
Bestimmt Anwendung auf Vergütungsanspruch nach § 27 Abs. 2.
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