Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


Seitenleiste

Anzeigen:

PatForce

www.stilbetten.de



Ein Projekt von:
Dr. Martin Meggle-Freund

privatrecht:forderung

finanzcheck24.de

Forderung

Das Recht, von einem anderen ein Tun oder Unterlassen zu verlangen (→ Anspruch), unterliegt der Verjährung [§ 194 BGB → Verjährung].

siehe auch

Anspruch

privatrecht/forderung.txt · Zuletzt geändert: 2023/07/25 08:29 von 127.0.0.1