Ein Projekt von:
Dr. Martin Meggle-Freund
Patentanwalt
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§ 9 der Patentverordnung (PatV) beschreibt, wie die Patentansprüche zu formulieren sind, entweder einteilig oder zweiteilig mit Oberbegriff und kennzeichnendem Teil.
Bei Einreichung [der Patentansprüche, der Beschreibung und der Zusammenfassung] in elektronischer Form ist eine Datei entsprechend den vom Deutschen Patent- und Markenamt bekannt gemachten Formatvorgaben zu verwenden.
Bei Einreichung in elektronischer Form ist eine Datei entsprechend den vom Deutschen Patent- und Markenamt bekannt gemachten Formatvorgaben zu verwenden.
Eine Einreichung der Anmeldung in elektronischer Form per E-Mail ist [bei Nukleotid- und Aminosäuresequenzen] nur möglich, wenn die Anmeldung mit Sequenzprotokoll die für das Übertragungsverfahren zulässige Dateigröße nicht überschreiten würde.
§ 9 PatV → Patentansprüche
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