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patentrecht:durchsetzung_des_besichtigungsanspruchs

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Durchsetzung des Besichtigungsanspruchs

§ 140c (3) PatG

Die Verpflichtung zur Vorlage einer Urkunde oder zur Duldung der Besichtigung einer Sache kann im Wege der einstweiligen Verfügung nach den §§ 935 bis 945 der Zivilprozessordnung angeordnet werden. Das Gericht trifft die erforderlichen Maßnahmen, um den Schutz vertraulicher Informationen zu gewährleisten. Dies gilt insbesondere in den Fällen, in denen die einstweilige Verfügung ohne vorherige Anhörung des Gegners erlassen wird.

§ 140c (1) S. 1 PatG → Besichtigungsanspruch
§ 140c (1) S. 2 PatG → Anspruch auf Vorlage von Bank-, Finanz- oder Handelsunterlagen
§ 140c (1) S. 3 PatG → Schutz von Geheimhaltungsinteressen des mutmaßlichen Verletzers
§ 140c (2) PatG → Unverhältnismäßigkeit des Anspruchs auf Besichtigung bzw. Urkundenvorlage
§ 140c (4) PatG → Vorlegungsort, Gefahr und Kosten
§ 140c (5) PatG → Ersatz des entstandenen Schadens

Gegen eine Entscheidung über die Herausgabe eines Gutachtens, das in einem selbständigen Beweisverfahren aufgrund einer nach § 140c Abs. 3 PatG oder § 24c Abs. 3 GebrMG angeordneten Besichtigung erstellt worden ist, an den Antragsteller des Beweisverfahrens ist gemäß § 567 Abs. 1 Nr. 2 ZPO die sofortige Beschwerde statthaft. Dies gilt nicht nur dann, wenn der Antrag auf Herausgabe abgelehnt wird, sondern auch dann, wenn das erstinstanzliche Gericht die Herausgabe anordnet, obwohl der Antragsgegner dem unter Geltendmachung von Geheimhaltungsinteressen entgegengetreten ist.1)

Für die Entscheidung über die Herausgabe des Gutachtens ist die Frage, wie wahrscheinlich das Bestehen von Ansprüchen wegen Verletzung des Schutzrechts ist, nur dann erheblich, wenn der Antragsgegner berechtigte Geheimhaltungsinteressen dargelegt hat.2)

siehe auch

§ 140c PatG → Besichtigungsanspruch
§§ 139 bis 142a PatG → Rechtsverletzungen
PatG → Patentgesetz
§ 809 BGB → privatrechtlicher Besichtigungsanspruch

1)
BGH, Beschluss vom 1. August 2023 - X ZB 9/21 - Ästhetische Behandlung
2)
BGH, Beschluss vom 1. August 2023 - X ZB 9/21 - Ästhetische Behandlung; Ergänzung zu BGH, Beschluss vom 16. November 2009 - X ZB 37/08, BGHZ 183, 153 = GRUR 2010, 318 - Lichtbogenschnürung
patentrecht/durchsetzung_des_besichtigungsanspruchs.1694417662.txt.gz · Zuletzt geändert: 2023/09/11 07:34 von mfreund